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   VGH Hessen, 02.11.1981 - II R 97/81   

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VGH Hessen, 02.11.1981 - II R 97/81 (https://dejure.org/1981,3653)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.11.1981 - II R 97/81 (https://dejure.org/1981,3653)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. November 1981 - II R 97/81 (https://dejure.org/1981,3653)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947

    Startbahn West - Zulassungsvoraussetzungen für ein Volksbegehren

    Die hiergegen gerichteten Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der anhängigen Klagen lehnte der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 08. Oktober 1980 (u.a. II R 78/80) ebenso ab wie den Antrag, die sofortige Vollziehung bis zum Abschluß der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren auszusetzen (Beschluß vom 02. November 1981, II R 97/81).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - 2 B 2.06

    Grundwasserentnahmeentgelt; Neubau einer Schleuse; Bundeswasserstraße; Begriff

    Die wasserrechtliche Erlaubnis und Bewilligung werden von der Konzentrationswirkung der Planfeststellung also gerade ausgenommen, wenn mit dem der Planfeststellung zugrunde liegenden Vorhaben eine Gewässerbenutzung verbunden ist (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1983, NVwZ 1983, 417; OVG Münster, Urteil vom 11. Mai 1979, a.a.O.; VGH Kassel, eschluss vom 2. November 1981, NVwZ 1982, 452 f.).
  • VGH Hessen, 06.12.1988 - 10 TH 4521/88

    Abänderung gem § 80 Abs 6 VwGO wegen zugrunde liegenden Tatsachenirrtums

    Der Antrag auf Abänderung der im Aussetzungsverfahren getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 6 VwGO ist zulässig, und zwar ungeachtet der Frage, ob im Verhältnis zur Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO eine erhebliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist, wie dies teilweise verlangt wird (Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 820; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 61 zu § 80 VwGO; Hess. VGH, Beschluß vom 2. November 1981 -- II R 97/81 --, NVwZ 1982, 452; jeweils m.w.N.).
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